Das Urteil eines US-Gerichts zwingt IT-Riese Microsoft, E-Mails eines Kunden herauszugeben, dessen Daten auf einem Server in Irland gespeichert sind. Da es sich um ein amerikanisches Unternehmen handelt, unterliegt dieses auch dem US-Gesetz, so die Begründung der zuständigen Richterin. Damit wird europäisches Recht untergraben, das in Clouds gespeicherte Daten dem jeweiligen Gesetz des Landes unterstellt, in dem sich der Server befindet.

“Firmen, die Cloud-Dienste von amerikanischen Unternehmen oder deren ausländischen Tochterniederlassungen nutzen, müssen damit rechnen, dass US-Behörden ihre Daten und somit auch sensible Firmeninformationen jederzeit abrufen”, so Alexander Krist, IT-Sicherheitsexperte der circular Informationssysteme GmH.

Cloudrecht_circular.pdf